Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
WebDatareg

Willkommen auf der Website des Registers der Datensammlungen. Hier haben Sie die Möglichkeit, angemeldete Datensammlungen von Privatpersonen zu suchen.

Mit der Inkraftsetzung des neuen Datenschutzgesetzes (DSG) per 1. September 2023 erfährt die Anmeldung von Datensammlungen im Register des EDÖB eine Änderung.

Unter dem neuen Datenschutzgesetz müssen ab diesem Zeitpunkt nur noch Bundesorgane ihre Datensammlungen (neu: Verzeichniseinträge aus dem Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten gemäss Artikel 12 DSG ) dem EDÖB melden.

Bis zur Inkraftsetzung des neuen DSG führt der EDÖB übergangsweise zwei Register
www.datareg.admin.ch für die Meldung und Publikation von Meldungen zu Datensammlungen nach geltendem Gesetz von 1992 für Private Sämtliche gemeldeten Datensammlungen von Privaten sind bis zur Ausserkraftsetzung des derzeit gültigen Gesetzes hier abrufbar.

https://datareg.edoeb.admin.ch/ für Meldungen von Verzeichniseinträgen nach neuem Gesetz gültig ab 1. September 2023 für Bundesorgane . Sämtliche Verzeichniseinträge von Bundesorganen sind hier abrufbar.

Mehr Informationen zum Thema «Anmeldungen von Datensammlungen / Register der Bearbeitungstätigkeiten der Bundesorgane» finden Sie unter https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home/datenschutz/handel-und-wirtschaft/unternehmen/anmeldung-einer-datensammlung.html